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Jugendschutz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von pAnd0rA   
23.06.2006

Gemäß dem Salzburger Jugendschutzgesetz (LGBl.Nr. 24/1999) ist der Eintritt ab 16 Jahren ohne zeitliche Beschränkung. Der Ausschank alkoholischer Getränke unterliegt ebenfalls den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes.

Tip

Fortgehzeiten:
ab 16 Jahren uneingeschränkt

Alkohol
Bis 18 Jahre sind harte Getränke wie Whiskey, Gin, Tequila, Liqueure, ... verboten. Bier darf schon mit 16 Jahren legal konsumiert werden.

Letzte Aktualisierung ( 24.06.2006 )
 

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