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Jugendschutz | Jugendschutz |
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| Geschrieben von pAnd0rA | |||
| 23.06.2006 | |||
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Gemäß dem Salzburger Jugendschutzgesetz (LGBl.Nr. 24/1999) ist der Eintritt ab 16 Jahren ohne zeitliche Beschränkung. Der Ausschank alkoholischer Getränke unterliegt ebenfalls den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes.
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| Letzte Aktualisierung ( 24.06.2006 ) | |||